Klagen gegen Pestizide: jetzt unterstützen!

Nach der „Luftstudie“ und neben intensiver Kampagnenarbeit geht das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) jetzt den nächsten großen Schritt: Um gegen die Wiederzulassung von besonders gefährlichen Pestizid-Wirkstoffen vorzugehen, sieht es sich nunmehr gezwungen, den Rechtsweg einzugehen. Nachdem die juristischen Schritte gegen das Bayer-Fungizid Fluopyram eingeleitet sind, soll nun gegen einen weiteren, noch brisanteren Wirkstoff geklagt werden: Pendimethalin.

Stephan Paulke, Vorstand beim BEL, ruft zur Spende auf, um Rechtsweg gegen Pestizid zu einzuleiten

Schon im März diesen Jahres hat das BEL bei der EU-Kommission einen Antrag auf Überprüfung und Aufhebung der technischen Verlängerung für Fluopyram eingereicht. Fluopyram erhielt im Dezember 2023 eine sogenannte technische Verlängerung für zwei Jahre. Aus Sicht des BEL wurden dadurch wichtige neue Erkenntnisse über gesundheitliche Gefahren, Umwelt- und Wirtschaftsrisiken des Wirkstoffs nicht berücksichtigt. Sollte die Überprüfung bei der EU-Kommission ergebnislos bleiben, will das BEL vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.

Nun bietet sich die Gelegenheit, gegen einen weiteren höchst umstrittenen Wirkstoff wirksam vorzugehen: Pendimethalin. „Dieses Herbizid ist nach den uns vorliegenden Daten nicht nur einer der am häufigsten gefundenen Wirkstoffe in der Luft, sondern es ist auch eins der für Umwelt und menschliche Gesundheit gefährlichsten Ackergifte“, so Stephan Paulke, der neben seiner ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit Geschäftsführer des Bio-Produzenten Egesun im niedersächsischen Oyten ist. Pendimethalin gilt als reproduktionstoxisch und steht im Verdacht, hormonell wirksam und krebserregend zu sein. „Genau jetzt ist der richtige Moment, gegen das Herbizid vorzugehen. Ihn nicht zu nutzen, wäre eine Tragödie“, so Paulke. 

>> Aktuelle Pressemitteilung zur technischen Verlängerung von Pendimethalin

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Im November läuft die aktuelle Genehmigung für Pendimethalin aus. Eine erneute Risikobewertung, die für die Neugenehmigung notwendig ist, wird nicht rechtzeitig abgeschlossen sein. In solchen Fällen kann die EU-Kommission eine „technische Verlängerung“ erteilen. Diese jedoch verstößt aus Sicht des BEL gegen den Grundsatz der EU-Pestizidverordnung, nach dem nur Wirkstoffe zugelassen werden dürfen, die entsprechend aktueller wissenschaftlicher Risikobewertung nachweislich sicher sind. 

Ein Teil der Kosten kann durch Spenden gedeckt werden. Weitere rechtliche Schritte werden jedoch auch perspektivisch zusätzliche Mittel erfordern. „Ich freue mich daher über jeden kleinen und gerne auch größeren Betrag, den wir an Unterstützung bekommen. Bitte meldet euch bei uns und macht jetzt mit!“ so Paulkes Appell. 

Spenden

… sind möglich über unser Online-Formular:

Oder direkt auf das Konto 
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
GLS Gemeinschaftsbank
IBAN DE89430609678234462300
BIC GENODEM1GLS

Fragen und mehr Infos:
Stephan Paulke, Vorstand Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
Anja Voß, Geschäftsführung, Telefon: 0151 – 65660990 / info@enkeltauglich.bio