Fluopyram: Wir leiten Rechtsverfahren gegen Bayer-Pestizid ein

Unser Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) hat im März 2024 bei der EU-Kommission einen Antrag auf Überprüfung der Genehmigung des Pestizidwirkstoffs Fluopyram eingereicht. Der umstrittene Wirkstoff erhielt im Dezember 2023 eine sogenannte technische Verlängerung für weitere zwei Jahre. Sollte die Überprüfung ergebnislos bleiben, wollen wir vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben. Denn: Fluopyram ist problematisch für Umwelt, Gesundheit und Bio-Landwirtschaft und muss dringend vom Acker!

Was ist Fluopyram?

Fluopyram ist ein Ackergift, das in der konventionellen Landwirtschaft zum Schutz der Erntepflanzen gegen den Befall mit Pilzen eingesetzt wird. In Deutschland ist der Stoff für über 50 Kulturen zugelassen, von Gemüse-, Obst-, Ackerbau bis hin zu Weinbau.

Warum ist Fluopyram problematisch?

  • Ein Ewigkeitspestizid: Fluopyram gehört zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), den sogenannten Ewigkeitschemikalien. Diese Stoffe belasten die Umwelt über lange Zeiträume.
  • Wir atmen es ein: Fluopyram wurde in unserer Studie zur Pestizidbelastung der Luft in Deutschland sowie in vielen europäischen Ländern im Hausstaub nachgewiesen.
  • Krebsrisiko: Die EU-Behörden schätzen Fluopyram als nicht krebserregend ein. Allerdings weisen die vom Herstellerkonzern Bayer eingereichten Studien erhebliche Mängel auf. In den USA wurde Fluopyram 2012 als »wahrscheinlich krebserregend für den Menschen« eingestuft.
  • Fehlende Daten: Seit über 10 Jahren fehlen wissenschaftliche Daten zur hormonschädigenden Wirkung auf Fische und Vögel.
  • Gefahr für Naturschutzgebiete: Eine Studie weist nach, dass Insekten in deutschen Naturschutzgebieten mit Fluopyram belastet sind. Dadurch sind auch insektenfressende Vögel gefährdet.
  • Schädigt Bodenorganismen: Studien zeigen negative Auswirkungen von Fluopyram auf das Bodenleben, insbesondere auf Fadenwürmer und Mikroorganismen.
  • Vom »Pflanzenschutzmittel« zum Pflanzenschadmittel: Im konventionellen Weinbau kommt es nach Anwendung fluopyramhaltiger Produkte immer wieder zu Schäden an der Kulturpflanze: Verformte Blätter und Ertragsverluste sind die Folge.
  • Gefahr für die Bio-Landwirtschaft: Das Nebeneinander von konventioneller und biologischer Landwirtschaft (»Koexistenz«) wird durch Kontaminationen von Lebensmitteln gefährdet.
icon

Jetzt spenden!

Unterstütze unsere Arbeit gegen Fluopyram

Juristische Schritte sind ein effektives Mittel um Umweltschutz aktiv einzufordern. Doch sie kosten auch viel Zeit und Geld. Damit wir diesen und weitere wichtige juristische Schritte gegen problematische Pestizidwirkstoffe gehen können, sind wir daher auch auf Eure Spende angewiesen.

Was genau lassen wir überprüfen und warum jetzt?

Die EU-Kommission hat im Dezember 2023 beschlossen, die Genehmigung von Fluopyram bis 2026 zu verlängern – und das, obwohl noch keine aktuelle Risikoprüfung vorliegt. Diese Entscheidung basiert auf Artikel 17 der EU-Pestizidverordnung, der es ermöglicht, Genehmigungen zu verlängern, bis eine neue Risikoprüfung abgeschlossen ist. Diese Praxis wird fast schon routinemäßig von der Kommission in Anspruch genommen. Unserer Ansicht nach verstößt dies gegen das Ziel der Verordnung, nur nachweislich sichere Wirkstoffe zuzulassen. 

Mit unseren rechtlichen Schritten kämpfen wir für die Einhaltung dieses Ziels und setzen uns sowohl für die Gesundheit der Bevölkerung ein, als auch für den Erhalt der Natur und insbesondere der Artenvielfalt.

Nächster Schritt: Pendimethalin

Im November 2024 läuft auch die aktuelle Genehmigung für das umstrittene Herbizid Pendimethalin aus. Das Bündnis möchte die Gelegenheit nutzen, und auch hier rechtliche Schritte einleiten – denn nach aktuellem Kenntnisstand, wird eine neue Risikobewertung vor einer Wiedergehmigung nicht abgeschlossen sein. Mehr Infos dazu in unserem Blogbeitrag: