Fluopyram: Ewigkeitschemikalie gefährdet Umwelt und Gesundheit – Bündnis klagt gegen EU-Genehmigung!

Warum brauchen wir zur Sicherung unserer Zukunft eine enkeltaugliche Landwirtschaft? 

München/ Lassan, 24. April 2025 – Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) hat beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Verlängerung der Genehmigung des Pestizidwirkstoffs Fluopyram eingereicht. Die EU-Kommission hatte im Januar 2024 entschieden, die Genehmigung bis 2026 zu verlängern – obwohl die notwendige Risikoprüfung nicht abgeschlossen war und gravierende Umwelt- und Gesundheitsrisiken bekannt sind.

Fluopyram ist eine sogenannte Ewigkeitschemikalie – Das Ackergift Fluopyram wird in der konventionellen Landwirtschaft in mehr als 50 Kulturen gegen Pilzbefall eingesetzt, darunter Weizen, Kartoffeln, Erdbeeren und Wein. Der von Bayer hergestellte Wirkstoff gehört zur Gruppe der PFAS-Pestizide, die sich kaum abbauen und in der Umwelt anreichern. 
Eine aktuelle Studie der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) zeigt, wie weiträumig Fluopyram bereits in der Umwelt verbreitet ist: In der Urlaubs- und Genussregion Oberrhein wurde Fluopyram in 94 % der untersuchten Bodenproben, in 92 % der Vegetationsproben sowie in 77 % der Fließgewässer nachgewiesen – sogar noch in über vier Kilometern Entfernung zur nächsten Anwendungsfläche.

Besonders alarmierend – beim Abbau von Fluopyram entsteht Trifluoressigsäure (TFA) – eine hochmobile, persistente, kaum abbaubare Chemikalie, die zunehmend unser Grund- und Trinkwasser belastet. Studien deuten auf mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen hin. Derzeit prüfen EU-Behörden eine Einstufung von TFA als fortpflanzungsschädlich.

EU-Verlängerung trotz massiver Risiken – Die ursprüngliche Genehmigung für Fluopyram lief im Januar 2024 aus. Laut EU-Recht hätte bis dahin eine vollständige Neubewertung des Wirkstoffs vorliegen müssen. Trotzdem verlängerte die EU-Kommission die Genehmigung um zwei Jahre – ohne vollständige Risikobewertung und trotz wachsender wissenschaftlicher Belege für die Gefährlichkeit von Fluopyram und TFA.        

„Mit unserer Klage beabsichtigen wir nicht nur die europaweit ausgesprochene Genehmigungsverlängerung des hochriskanten Wirkstoffs Fluopyram zu kippen. Wir sehen nicht länger zu, wie EU-Behörden das Vorsorgeprinzip missachten und fordern eine grundlegende Reformierung der Genehmigungspraxis. Ein Aufschub der Überprüfung von problematischen Ackergiften ist für die menschliche Gesundheit und unsere Umwelt nicht tolerierbar!“  Erklärt Anja Voß, Geschäftsführerin vom Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft.

Bayer will in den Rechtsstreit eingreifen – Der Chemiekonzern Bayer, der mit Fluopyram erhebliche Umsätze erzielt, hat beim Europäischen Gericht beantragt, als Streithelfer der EU-Kommission in das Verfahren einzutreten – mit dem Ziel, die Klage des Bündnisses abzuwehren. Ein Szenario, mit dem die Kläger gerechnet haben. Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin des Bündnisses, betont: „Das Pflanzenschutzmittelrecht schreibt aus gutem Grund vor, dass die Genehmigung von Wirkstoffen in regelmäßigen Abständen anhand der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken überprüft werden muss. Dies ist Ausdruck des Vorsorgeprinzips und des angestrebten hohen Schutzniveaus. Daher ist es sehr bedenklich, wenn Pestizidwirkstoffe ohne Aktualisierung der Risikoanalyse auf dem Markt bleiben – teilweise über viele Jahre. Die Klage des BEL will verhindern, dass dies auch bei Fluopyram geschieht.“

Über das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
Das Bündnis vereint mehr als 60 Bio-Unternehmen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und setzt sich für eine Landwirtschaft ohne chemisch-synthetische Pestizide ein. Mit wissenschaftlichen Studien, politischer Aufklärung und juristischen Verfahren setzt sich das Bündnis für den Schutz von Biodiversität und gesunden Lebensmitteln ein. 

Weitere Informationen zu Fluopyram im Factsheet.