Pendimethalin: Giftig und überall

Pendimethalin ist, ähnlich wie der bekannte Unkrautvernichter Glyphosat, ein Herbizid, das in der konventionellen Landwirtschaft zur Bekämpfung ungewünschter Beikräuter eingesetzt wird. Mit rund 700 Tonnen, die allein in Deutschland pro Jahr verkauft werden, gehört das Ackergift zu den meistverwendeten Pestiziden. Warum ist das besorgniserregend? Pendimethalin bleibt nicht auf den Äckern, auf denen es ausgebracht wird, sondern verbreitet sich durch die Luft unkontrolliert über weite Strecken. Zudem gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit.

BEL und Umweltinstitut leiten Rechtsweg ein!

Im Juli 2024 haben unser Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft und das Umweltinstitut München die EU-Kommission aufgefordert, die Genehmigung von Pendimethalin aufzuheben. Dennoch wurde die Genehmigung des Ackergifts noch im gleichen Monat verlängert – obwohl keine aktuelle Risikoprüfung vorliegt. Das akzeptieren wir nicht. Gemeinsam mit dem Umweltinstitut haben wir deshalb die EU-Kommission aufgefordert, ihre Entscheidung erneut zu prüfen. Sollte dies erfolglos bleiben, werden wir vor Gericht ziehen.

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Juristische Schritte sind ein effektives Mittel, um Umweltschutz aktiv einzufordern. Doch sie kosten auch viel Zeit und Geld. Damit wir diesen und weitere wichtige juristische Schritte gegen problematische Pestizidwirkstoffe gehen können, sind wir auf Eure Spende angewiesen.

Wogegen genau gehen wir vor, und warum jetzt?

Die Genehmigung von Pendimethalin wäre im November 2024 ausgelaufen. Für eine erneute Genehmigung muss ein Wirkstoff eine aktuelle Risikoprüfung durchlaufen. Diese konnte jedoch von den zuständigen Behörden nicht rechtzeitg vor Ablauf der bisherigen Genehmigung abgeschlossen werden. Die EU-Kommission beschloss daher im Juli 2024, die Genehmigung von Pendimethalin „technisch” zu verlängern, bis eine neue Risikoprüfung für eine Neugenehmigung abgeschlossen ist.

Möglich ist dies durch Art. 17 der EU-Pestizidverordnung (EG 1107/2009). Demnach kann die EU-Kommission eine Genehmigung, deren Frist abgelaufen ist, bis zu einer Neugenehmigung verlängern. Technischen Verlängerungen sollten seltene Ausnahmen sein. Sie werden jedoch mittlerweile häufig von der EU-Kommission in Anspruch genommen. Dies führt dazu, dass viele bedenkliche Pestizidwirkstoffe weiterhin angewendet werden dürfen, ohne dass ihre Gefahren für Menschen und Natur ausreichend geprüft werden – oft über Jahre hinweg. Die geltende Rechtslage wird nicht zugunsten des Allgemeinwohls ausgelegt, sondern offenkundig zugunsten der Pestizidhersteller.

Die Verlängerungsentscheidung ist aus unserer Sicht rechtswidrig, denn sie verstößt gegen ein elementares Ziel der europäischen Pestizidverordnung: Nur Wirkstoffe, die nach aktueller wissenschaftlicher Risikobewertung nachweislich sicher sind, dürfen zugelassen werden. 

Bereits vor der technischen Verlängerung von Pendimethalin hat das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft zusammen mit dem Umweltinstitut München die EU-Kommission aufgefordert, aufgrund erheblicher Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Wirkstoffs die Genehmigung von Pendimethalin als Schutzmaßnahme aufzuheben. Diese Aufforderung wurde jedoch von der EU-Kommission abgelehnt. 

Wir setzen uns daher juristisch dafür ein, dass Pendimethalin von unseren Feldern verschwindet!