Pendimethalin ist, ähnlich wie der bekannte Unkrautvernichter Glyphosat, ein Herbizid, das in der konventionellen Landwirtschaft zur Bekämpfung ungewünschter Beikräuter eingesetzt wird. Mit rund 700 Tonnen, die allein in Deutschland pro Jahr verkauft werden, gehört das Ackergift zu den meistverwendeten Pestiziden. Warum ist das besorgniserregend? Pendimethalin bleibt nicht auf den Äckern, auf denen es ausgebracht wird, sondern verbreitet sich durch die Luft unkontrolliert über weite Strecken. Zudem gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit.
BEL und Umweltinstitut leiten Rechtsweg ein!
Im Juli 2024 haben unser Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft und das Umweltinstitut München die EU-Kommission aufgefordert, die Genehmigung von Pendimethalin aufzuheben. Dennoch wurde die Genehmigung des Ackergifts noch im gleichen Monat verlängert – obwohl keine aktuelle Risikoprüfung vorliegt. Das akzeptieren wir nicht. Gemeinsam mit dem Umweltinstitut haben wir deshalb die EU-Kommission aufgefordert, ihre Entscheidung erneut zu prüfen. Sollte dies erfolglos bleiben, werden wir vor Gericht ziehen.
Warum ist Pendimethalin so gefährlich?
- Eine Gefahr für unsere Gesundheit: Pendimethalin kann vermutlich das ungeborene Kind im Mutterleib schädigen. In den USA ist das Herbizid als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Die Aufnahme von Pendimethalin in den Körper kann außerdem das Risiko für Nierenschäden erhöhen und das Erbgut schädigen.
- Überall in unserer Umwelt: In unserem umfangreichen deutschlandweiten Monitoring zur Pestizidbelastung der Luft, das wir gemeinsam mit dem Umweltinstitut München durchgeführt haben, war Pendimethalin einer der am häufigsten gefundenen Pestizidwirkstoffe in der Luft. Auch im Hausstaub und in unseren Gewässern kann Pendimethalin nachgewiesen werden.
- Gefahr für Tiere: Das Ackergift ist als sehr giftig für Wasserorganismen eingestuft. Es beeinträchtigt die Fortpflanzung von Vögeln, schädigt Insekten und Bodenorganismen und reduziert das Nahrungsangebot und die Lebensräume für Tiere, indem es Wildpflanzen abtötet.
- Sollte schon längst ersetzt sein: Wegen seiner Giftigkeit und der langen Verweildauer in der Umwelt ist Pendimethalin in der EU als sogenannter Substitutionskandidat eingestuft und sollte schnell durch weniger schädliche Alternativen ersetzt werden. Obwohl es durch nicht-chemische Alternativen, wie die mechanische Unkrautbekämpfung, ersetzt werden könnte, darf es weiterhin angewendet werden.
- Gefährdet die Bio-Landwirtschaft: Pendimethalin kann über die Luft auf ökologisch bewirtschaftete Felder gelangen. Eine Kontamination führt zu Vermarktungsverboten und damit zu einer existenziellen Bedrohung von Bio-Betrieben.
- Eigentlich gar nicht mehr genehmigungsfähig: Persistente (langlebige), bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe sind in der EU nicht genehmigungsfähig. Pendimethalin ist bereits als persistent (P) und toxisch (T) anerkannt und erfüllt somit zwei der drei Kriterien. Es gibt zudem starke Belege dafür, dass der Wirkstoff auch bioakkumulierbar ist, also sich in Organismen anreichert. Trotzdem wurde Pendimethalin bislang nicht als PBT-Stoff klassifiziert und darf noch immer vermarktet werden.
Wogegen genau gehen wir vor, und warum jetzt?
Die Genehmigung von Pendimethalin wäre im November 2024 ausgelaufen. Für eine erneute Genehmigung muss ein Wirkstoff eine aktuelle Risikoprüfung durchlaufen. Diese konnte jedoch von den zuständigen Behörden nicht rechtzeitg vor Ablauf der bisherigen Genehmigung abgeschlossen werden. Die EU-Kommission beschloss daher im Juli 2024, die Genehmigung von Pendimethalin „technisch” zu verlängern, bis eine neue Risikoprüfung für eine Neugenehmigung abgeschlossen ist.
Möglich ist dies durch Art. 17 der EU-Pestizidverordnung (EG 1107/2009). Demnach kann die EU-Kommission eine Genehmigung, deren Frist abgelaufen ist, bis zu einer Neugenehmigung verlängern. Technischen Verlängerungen sollten seltene Ausnahmen sein. Sie werden jedoch mittlerweile häufig von der EU-Kommission in Anspruch genommen. Dies führt dazu, dass viele bedenkliche Pestizidwirkstoffe weiterhin angewendet werden dürfen, ohne dass ihre Gefahren für Menschen und Natur ausreichend geprüft werden – oft über Jahre hinweg. Die geltende Rechtslage wird nicht zugunsten des Allgemeinwohls ausgelegt, sondern offenkundig zugunsten der Pestizidhersteller.
Die Verlängerungsentscheidung ist aus unserer Sicht rechtswidrig, denn sie verstößt gegen ein elementares Ziel der europäischen Pestizidverordnung: Nur Wirkstoffe, die nach aktueller wissenschaftlicher Risikobewertung nachweislich sicher sind, dürfen zugelassen werden.
Bereits vor der technischen Verlängerung von Pendimethalin hat das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft zusammen mit dem Umweltinstitut München die EU-Kommission aufgefordert, aufgrund erheblicher Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Wirkstoffs die Genehmigung von Pendimethalin als Schutzmaßnahme aufzuheben. Diese Aufforderung wurde jedoch von der EU-Kommission abgelehnt.
Wir setzen uns daher juristisch dafür ein, dass Pendimethalin von unseren Feldern verschwindet!