Pendimethalin: Giftig und überall

Pendimethalin ist, ähnlich wie der bekannte Unkrautvernichter Glyphosat, ein Herbizid, das in der konventionellen Landwirtschaft zur Bekämpfung ungewünschter Beikräuter eingesetzt wird. Mit rund 700 Tonnen, die allein in Deutschland pro Jahr verkauft werden, gehört das Ackergift zu den meistverwendeten Pestiziden. Warum ist das besorgniserregend? Pendimethalin bleibt nicht auf den Äckern, auf denen es ausgebracht wird, sondern verbreitet sich durch die Luft unkontrolliert über weite Strecken. Zudem gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit.

Jetzt klagen wir!

Im Juli 2024 haben unser Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft und das Umweltinstitut München die EU-Kommission aufgefordert, die Genehmigung von Pendimethalin aufzuheben. Dennoch wurde die Genehmigung des Ackergifts noch im gleichen Monat verlängert – obwohl keine aktuelle Risikoprüfung vorliegt. Das akzeptieren wir nicht. Gemeinsam mit dem Umweltinstitut haben wir Klage beim Europäischen Gericht eingereicht!

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Wogegen genau gehen wir vor, und warum jetzt?

Eigentlich wäre die Genehmigung von Pendimethalin im November 2024 ausgelaufen. Für eine erneute Genehmigung muss ein Wirkstoff eine aktuelle Risikoprüfung durchlaufen. Diese konnten die zuständigen Behörden jedoch nicht rechtzeitig abschließen.

Statt die Anwendung des Wirkstoffs bis zum Abschluss dieser Prüfung zu stoppen, entschied die EU-Kommission im Juli 2024, die Genehmigung „technisch“ zu verlängern – eine Möglichkeit, die Artikel 17 der Pestizidverordnung (EG 1107/2009) vorsieht. Technische Verlängerungen sollen eigentlich die Ausnahme sein, werden jedoch inzwischen fast routinemäßig genutzt, wie eine aktuelle Analyse zeigt. Dadurch dürfen selbst hoch umstrittene Pestizide oft jahrelang weiter eingesetzt werden, ohne dass ihre Gefahren für Mensch und Natur nach aktuellem Stand der Wissenschaft geprüft sind. 

Aus Sicht des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) und des Umweltinstituts ist diese Praxis rechtswidrig und widerspricht dem Kernziel der Pestizidverordnung: Nur Wirkstoffe, die nachweislich sicher sind, dürfen zugelassen werden.

Bereits vor der Verlängerungsentscheidung hatten beide Organisationen die EU-Kommission aufgefordert, die Genehmigung von Pendimethalin aufgrund gravierender Sicherheitsbedenken sofort zu widerrufen. Die Kommission lehnte dies ab. Daraufhin stellten BEL und Umweltinstitut einen formellen Antrag auf interne Überprüfung sowohl dieser Ablehnung als auch der Verlängerungsentscheidung. Trotz der dargelegten erheblichen Risiken sah die Kommission keine Veranlassung, ihre Entscheidung zu überdenken oder Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Nun klagen BEL und Umweltinstitut vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen diese Entscheidung. Dabei geht es um mehr als nur einen einzelnen Wirkstoff:  Mit unserer Klage wollen wir auch eine grundlegende Reform der Zulassungsverfahren erreichen!