Fluopyram: Jetzt klagen wir!

Unser Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) hat im März 2024 bei der EU-Kommission einen Antrag auf Überprüfung der Genehmigung des Bayer-Pestizids Fluopyram eingereicht. Dieser wurde jedoch von der EU-Kommission zurückgewiesen. Jetzt haben wir vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht. Denn: Fluopyram ist eine Gefahr für Umwelt, Gesundheit und Bio-Landwirtschaft und muss dringend vom Acker!

Was ist Fluopyram?

Fluopyram ist ein Ackergift, das in der konventionellen Landwirtschaft zum Schutz der Erntepflanzen gegen den Befall mit Pilzen eingesetzt wird. In Deutschland ist das Pestizid für über 50 Kulturen zugelassen u.a. im Wein-, Weizen-, Kartoffel- und Erdbeeranbau.

Warum ist Fluopyram problematisch?

  • Ein Ewigkeitspestizid:  Fluopyram gehört zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die sehr lange in der Umwelt verbleiben.
  • TFA-Quelle: Fluopyram bildet den Abbaustoff Trifluoressigsäure (TFA), der in hohen Konzentrationen in Gewässern nachgewiesen wird und auch unser Trinkwasser belastet. Das Ackergift kann nicht durch natürliche Prozesse abgebaut werden. Derzeit prüfen EU-Behörden eine Einstufung von TFA als fortpflanzungsschädlich.
  • Unkontrollierte Umweltverbeitung: In der Luft, im Hausstaub, im Boden, in Vegetationsproben und in Gewässern – Fluopyram kann bis zu mehrere kilometerweit von seinem Ausbringungsort nachgewiesen werden.
  • Gefahr für Naturschutzgebiete: Eine Studie weist nach, dass Insekten in deutschen Naturschutzgebieten mit Fluopyram belastet sind. Dadurch sind auch insektenfressende Vögel gefährdet.
  • Schädigt Bodenorganismen: Studien zeigen eine chronische Belastung des Bodens mit Fluopyram in intensiv genutzten Gebieten. Dabei wirkt es sich nachweislich schädlich auf Bodenorganismen aus. Studien belegen insbesondere negative Effekte auf Regenwürmer, Fadenwürmer und Mikroorganismen.
  • Vom »Pflanzenschutzmittel« zum Pflanzenschadmittel: Im konventionellen Weinbau kann es nach Anwendung fluopyramhaltiger Produkte über Jahre hinweg zu Schäden an der Kulturpflanze kommen: Verformte Blätter und Ertragsverluste sind die Folge.
  • Bio in Gefahr: Bio-Betriebe sind häufig unverschuldet von Fluopyram-Kontaminationen betroffen, die über die Luft, langlebige Bodenrückstände oder belastetes Rebenpflanzgut eingetragen werden. Dies kann zu Vermarktungsverboten führen und bedroht ihre Existenz.
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Jetzt klagen wir!

Fluopyram erhielt im Januar 2024 eine Genehmigungsverlängerung über 2 Jahre – ohne, dass eine aktuelle Risikoprüfung vorlag und trotz wachsender wissenschaftlicher Belege für die Gefährlichkeit von Fluopyram und TFA. Bereits Anfang 2024 hat das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) deshalb die EU-Kommission gebeten, diese Entscheidung zu überprüfen. Denn: Diese Entscheidung untergräbt aus unserer Sicht das Ziel der EU-Pestizidverordnung, nur nachweislich sichere Wirkstoffe zuzulassen. Doch die EU-Kommission hat den Antrag des BELs abgelehnt. Deshalb haben wir jetzt Klage vor dem Europäischen Gericht eingereicht. Wir zielen damit darauf ab, die Einhaltung des Verordnungsziels sicherzustellen und die Gesundheit der Bevölkerung und die Natur zu schützen.