Fluopyram: Jetzt klagen wir!

Unser Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) hat im März 2024 bei der EU-Kommission einen Antrag auf Überprüfung der Genehmigung des Bayer-Pestizids Fluopyram eingereicht. Dieser wurde jedoch von der EU-Kommission zurückgewiesen. Jetzt haben wir vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht. Denn: Fluopyram ist eine Gefahr für Umwelt, Gesundheit und Bio-Landwirtschaft und muss dringend vom Acker!

Was ist Fluopyram?

Fluopyram ist ein Ackergift, das in der konventionellen Landwirtschaft zum Schutz der Erntepflanzen gegen den Befall mit Pilzen eingesetzt wird. In Deutschland ist der Stoff für über 50 Kulturen zugelassen, von Gemüse-, Obst-, Ackerbau bis hin zu Weinbau.

Warum ist Fluopyram problematisch?

  • Ein Ewigkeitspestizid: Fluopyram gehört zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), den sogenannten Ewigkeitschemikalien. Diese Stoffe belasten die Umwelt über lange Zeiträume.
  • TFA-Quelle: Fluopyram bildet es den Abbaustoff Trifluoressigsäure (TFA), der in hohen Konzentrationen in Gewässern nachgewiesen wird und auch unser Trinkwasser belastet. Der Stoff kann nicht durch natürliche Prozesse abgebaut werden. TFA ist potentiell fortpflanzungsschädlich und wird derzeit von den EU-Behörden geprüft.
  • Wir atmen es ein: Fluopyram wurde in unserer Studie zur Pestizidbelastung der Luft in Deutschland sowie in vielen europäischen Ländern im Hausstaub nachgewiesen.
  • Krebsrisiko: Die EU-Behörden schätzen Fluopyram als nicht krebserregend ein. Allerdings weisen die vom Herstellerkonzern Bayer eingereichten Studien erhebliche Mängel auf. In den USA war Fluopyram 2012 als »wahrscheinlich krebserregend für den Menschen« eingestuft.
  • Fehlende Daten: Seit über 10 Jahren fehlen wissenschaftliche Daten zur hormonschädigenden Wirkung auf Fische und Vögel.
  • Gefahr für Naturschutzgebiete: Eine Studie weist nach, dass Insekten in deutschen Naturschutzgebieten mit Fluopyram belastet sind. Dadurch sind auch insektenfressende Vögel gefährdet.
  • Schädigt Bodenorganismen: Studien zeigen negative Auswirkungen von Fluopyram auf das Bodenleben, insbesondere auf Fadenwürmer und Mikroorganismen.
  • Vom »Pflanzenschutzmittel« zum Pflanzenschadmittel: Im konventionellen Weinbau kommt es nach Anwendung fluopyramhaltiger Produkte immer wieder zu Schäden an der Kulturpflanze: Verformte Blätter und Ertragsverluste sind die Folge.
  • Gefahr für die Bio-Landwirtschaft: Bio-Betriebe sind häufig unverschuldet von Fluopyram-Kontaminationen betroffen, die über die Luft, langlebige Bodenrückstände oder belastetes Rebenpflanzgut eingetragen werden. Dies kann zu Vermarktungsverboten führen und bedroht ihre Existenz.
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Jetzt klagen wir!

Obwohl keine aktuelle Risikoprüfung vorliegt, hat die EU-Kommission die Genehmigung von Fluopyram um über zwei Jahre verlängert. Grundlage dafür ist Artikel 17 der EU-Pestizidverord- nung, der solche Verlängerungen bis zum Abschluss neuer Prüfungen erlaubt. Diese Praxis wird jedoch nahezu routinemäßig angewandt und untergräbt aus unserer Sicht das Ziel der Pestizidver- ordnung, nur nachweislich sichere Wirkstoffe zuzulassen. Unsere Aufforderung, die
Entscheidung erneut zu Prüfen, hat die EU-Kommission abgelehnt. Deshalb haben wir
jetzt Klage vor dem Europäischen Gericht eingereicht. Wir zielen damit darauf ab,
die Einhaltung des Verordnungsziels sicherzustellen und die Gesundheit
der Bevölkerung und die Natur, zu schützen.