Gemeinsame Pressmitteilung
Lassan, München, 29.10.2024. Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) und das Umweltinstitut München gehen juristisch gegen die verlängerte Genehmigung des Unkrautvernichters Pendimethalin vor. Der umstrittene Wirkstoff erhielt im September 2024 eine sogenannte „technische Verlängerung“ für weitere zwei Jahre, weil seine offizielle EU-Genehmigung ausgelaufen war. Die Vereine kritisieren diese Entscheidung, denn der Wirkstoff verbreitet sich unkontrolliert in der Umwelt und steht wegen seiner Gefährlichkeit bereits auf der Liste der Stoffe, die die EU durch weniger giftige Alternativen ersetzen soll.
Pendimethalin ist, ähnlich wie der bekannte Unkrautvernichter Glyphosat ein Herbizid, das in der konventionellen Landwirtschaft zur Bekämpfung unerwünschter Beikräuter eingesetzt wird. Mit einem Absatz von rund 665 Tonnen im Jahr 2023 pro Jahr zählt Pendimethalin zu den meistverkauften Pestiziden in Deutschland. In der EU ist es als vermutlich schädlich für das ungeborene Kind während der Schwangerschaft und als sehr giftig für Wasserorganismen eingestuft. In den USA ist das Herbizid zudem als “möglicherweise krebserregend für den Menschen” anerkannt.
Schon bevor über die Verlängerung entschieden wurde, hatten das BEL und das Umweltinstitut die EU-Kommission aufgefordert, die Genehmigung von Pendimethalin aufzuheben. Dies lehnte die EU-Kommission jedoch ab und verlängerte die Genehmigung des Pestizids, welche eigentlich Ende November 2024 auslaufen sollte – obwohl eine aktuelle Risikoprüfung fehlt. Möglich macht dies das System der sogenannten „technischen Verlängerung“. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die zuständigen Behörden die vorgeschriebene Risikobewertung nicht rechtzeitig abschließen konnten. Die Verbände gehen nun weiter juristisch gegen den Wirkstoff vor und haben bei der Kommission beantragt, diese Entscheidung zu überprüfen.
„Dass ein so schädliches Ackergift ohne aktuelle Risikobewertung weiterhin angewendet werden darf, ist ein Missstand und zeigt nur einen von vielen Mängeln im Zulassungsprozess von Pestizidwirkstoffen in der EU. Diese Praxis wollen wir durch ein Präzedenzurteil beenden”, sagt Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft am Umweltinstitut.
Die Organisationen verweisen auf eine Vielzahl von Studien, die auf ernsthafte Gefahren für Umwelt und Gesundheit hinweisen und bemängeln die bisherige Risikobewertung und Einstufung des Stoffes. “Unsere 2020 veröffentliche Studie zeigt, dass sich Pendimethalin durch die Luft unkontrolliert über weite Strecken verbreitet. Sogar im Hausstaub kann es nachgewiesen werden. Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in der ganzen EU sind dem gefährlichen Stoff dadurch potenziell dauerhaft durch Einatmen ausgesetzt. Das nehmen wir nicht hin!“, so Anja Voß, Geschäftsführerin des BEL.
Der Einsatz von Pendimethalin birgt auch ein wirtschaftliches Risiko und gefährdet die Koexistenz von ökologischer und konventioneller Landwirtschaft. Denn Pendimethalin kann über die Luft auch auf Bio-Felder gelangen und so zu Vermarktungsverboten und einer existenziellen Bedrohung von Bio-Betrieben führen. Franzi Blind, Bio-Bäuerin und selbst von Abdrift betroffen, verlor im Jahr 2020 ihre gesamte Körnerfenchel-Ernte durch Pendimethalin. Sie begrüßt die juristischen Schritte des BEL und des Umweltinstituts: „Wir Bio-Bäuerinnen und -Bauern fühlen uns von der Politik allein gelassen. Kontaminationsfälle durch leicht flüchtige Pestizide wie Pendimethalin sind kein Einzelfall, sondern traurige Realität für uns Bio-Landwirt:innen. Um die Bio-Landwirtschaft zu schützen und die Versorgung der Bürger:innen mit giftfreien Lebensmitteln zu gewährleisten, müssen solche Stoffe vom Markt genommen werden.”
Rechtsanwältin Dr. Caroline Douhaire vertritt die Vereine im Verfahren, sie erklärt: „Technische Verlängerungen sollten nur in Ausnahmefällen gewährt werden, doch die EU-Kommission greift sehr häufig darauf zurück. Das hat zur Folge, dass potenziell gefährliche Pestizidwirkstoffe oft über lange Zeiträume hinweg weiter eingesetzt werden, ohne dass ihre Risiken für Mensch und Umwelt anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gründlich überprüft wurden. Zudem legt die fundierte Recherche des BEL und des Umweltinstituts nahe, dass es erhebliche Gründe gibt, die Genehmigung von Pendimethalin zu überdenken. Sollte unser Antrag abgelehnt werden, werden wir den Rechtsweg zum Europäischen Gericht beschreiten.“
Pressekontakt:
Anja Voß
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
Geschäftsführerin
Mobil: +49 151 65660990
anja.voss@enkeltauglich.bio
www.enkeltauglich.bio
Christine Vogt
Umweltinstitut München e.V.
Referentin für Landwirtschaft
Tel.: +49 (0)89 307749-27
cv@umweltinstitut.org
www.umweltinstitut.org
Weitere Informationen:
Pendimethalin: Die Gefahr aus der Luft
Pendimethalin Fact-Sheet
Offener Brief: Keine erneute Zulassung für das Pestizid Pendimethalin
Antrag auf Aufhebung der Genehmigung