Die Zulassungsverfahren für Pestizide laufen in einem zweistufigen Verfahren ab. Die Zulassung eines neuen Wirkstoffs oder die Verlängerung einer bereits bestehenden Zulassung findet auf europäischer Ebene statt und wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) koordiniert. Pestizidprodukte, die neben dem Hauptwirkstoff noch weitere Inhaltsstoffe enthalten, werden anschließend in einem nationalen Verfahren geprüft und zugelassen. In Deutschland ist dafür das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Für nationale Zulassungen gilt das sogenannte zonale Zulassungsverfahren, bei dem die EU-Staaten in drei Zonen eingeteilt sind. Wird ein Produkt von einer nationalen Behörde einer Zone zugelassen, kann es danach in anderen Ländern der gleichen Zone ebenfalls zugelassen werden. Die Länder sind dabei stark an die Entscheidung des erstbewertenden Landes gebunden. Dies führt zur Strategie der Pestizid-Hersteller, die Zulassung in Ländern zu beantragen, deren Risikoprüfung weniger streng ist, als die in Deutschland. Dem BVL bleibt dann wenig Handlungsspielraum und das Produkt muss häufig in Deutschland ebenfalls zugelassen werden.
Trotz umfassender Risikoprüfungen im Rahmen der Zulassungsverfahren reichen diese nicht aus, um schädliche Umweltauswirkungen von Pestiziden zu vermeiden. Auswirkungen der Wirkstoffe auf Amphibien, Reptilien und Wildkräuter werden beispielsweise überhaupt nicht geprüft. Auch Pestizid-Cocktails, die mittlerweile überall nachgewiesen werden, werden bei der Zulassung nicht berücksichtigt. Zudem sind inzwischen viele indirekte Effekte auf Organismen nachgewiesen, die nicht Ziel der Pestizidanwendungen sind. So beeinträchtigt das Herbizid Glyphosat beispielsweise das Brutverhalten von Hummeln.
Quellen:
https://www.boell.de/de/2022/01/12/zulassungsverfahren-fuer-pflanzenschutzmittel-gruenes-licht-fuer-risiken
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-18-10-2023-verfassungsbeschwerde-bund-ovg-vorsitz-kurz-oesterreich/
https://infothek.landwende.de/beeintraechtigung-der-brutpflege-von-hummeln-durch-glyphosat
https://enkeltauglich.bio/wp-content/uploads/BeL_Broschuere-4.pdf